AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen von tentHUB (AGB’s)
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter „Andreas Koser“
(nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde o. Mieter“)
gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in
ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der
Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Anbieter verleiht seine Gegenstände und Leistungen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Der Anbieter verleiht seine Gegenstände und Leistungen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§2 Bedingungen für Anmietung von Dachzelten und Zubehör
Bei der der Anmietung eines Dachzeltes und Zubehör gelten folgende
Bedingungen:
a) Vertragsschluss
(1) Der Kunde kann für das Dachzeltmodell einen Mietzeitraum auswählen und
das Zelt über einen Button in den Warenkorb legen. Über den Button „Jetzt
kaufen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb
befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten
jederzeit ändern und einsehen.
(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
b) Abholung des Dachzeltes
(1) Bei Abholung kontrollieren die Parteien das Dachzelt gemeinsam auf
Beschädigungen. Es wird ein Übergabeprotokoll gefertigt, das der Kunde
unterschreibt.
(2) Die Ausstattung des Dachzeltes ist den Beschreibungen in den Angeboten des Anbieters zu entnehmen.
(2) Die Ausstattung des Dachzeltes ist den Beschreibungen in den Angeboten des Anbieters zu entnehmen.
c) Montage des Dachzeltes
(1) Für die Montage des Dachzeltes wird mindestens ein Helfer zum Heben auf
das Fahrzeugdach und zum Abbau benötigt.
(2) Der Mieter teilt dem Viermieter im Vorfeld das Fahrzeugmodell mit und welche Art von Dachreling vorhanden ist. Sollte kein Dachaufbau vorhanden sein, kann dieser vor Ort, je nach Verfügbarkeit angemietet werden. Da wir diese Teile vom Händler zukaufen, übernehmen wir keine Gewähr für eventuell nicht passende Teile, die fahrzeugspezifisch geliefert werden und nicht vorher am Fahrzeug getestet wurden.
(3) Die Montage erfolgt gemeinsam Vermieter-Mieter.
(4) Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, welche durch die Anbindung des Dachzeltes entstehen, das der Mieter beim Auf- und Abbau mit tätig wird.
(2) Der Mieter teilt dem Viermieter im Vorfeld das Fahrzeugmodell mit und welche Art von Dachreling vorhanden ist. Sollte kein Dachaufbau vorhanden sein, kann dieser vor Ort, je nach Verfügbarkeit angemietet werden. Da wir diese Teile vom Händler zukaufen, übernehmen wir keine Gewähr für eventuell nicht passende Teile, die fahrzeugspezifisch geliefert werden und nicht vorher am Fahrzeug getestet wurden.
(3) Die Montage erfolgt gemeinsam Vermieter-Mieter.
(4) Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, welche durch die Anbindung des Dachzeltes entstehen, das der Mieter beim Auf- und Abbau mit tätig wird.
d) Kaution
(1) Der Kunde zahlt an den Anbieter eine Kaution in Höhe von 350 EUR. Die
Kaution kann vor Ort Bar hinterlegt werden, soweit nicht anders vereinbart.
(2) Der Anbieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Kunden mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen. Deckt die Kaution die Ansprüche des Anbieters nicht vollständig ab, bleiben darüber hinausgehende Ansprüche des Anbieters aus dem Mietverhältnis unberührt.
(3) Die Kaution wird bei Rückgabe ohne Beanstandung in der Regel spätestens nach 7 Werktagen erstattet.
(2) Der Anbieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Kunden mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen. Deckt die Kaution die Ansprüche des Anbieters nicht vollständig ab, bleiben darüber hinausgehende Ansprüche des Anbieters aus dem Mietverhältnis unberührt.
(3) Die Kaution wird bei Rückgabe ohne Beanstandung in der Regel spätestens nach 7 Werktagen erstattet.
e) Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet mit dem Dachzelt sorgfältig und gewissenhaft
umzugehen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich das Dachzelt nicht weiter zu vermieten.
(3) Der Kunde ist zur Rückgabe des Dachzeltes am vereinbarten Rückgabeort innerhalb der vereinbarten Rückgabezeit verpflichtet. Rückgaben können flexibel nach Absprache erfolgen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich im Dachzelt nicht zu rauchen und keine Tiere zu halten. Es ist nicht gestattet das Dachzelt für Zwecke zu verwenden, die den geltenden Gesetzen zu wider laufen. Weiterhin ist die Verwendung des Dachzeltes für folgende Zwecke ausdrücklich ausgeschlossen: Weitervermieten und -Verleihung, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen.
(5) Stellt der Kunde einen Defekt am Dachzelt oder der Ausstattung fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Dachzeltes oder der Ausstattung erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so haben beide Parteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet. Hat der Kunde den Defekt selbst verschuldet, schuldet er den vollen Mietzins auch bei Rücktritt vom Vertrag.
(6) Das Dachzelt ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere die Festigkeit der Befestigungsmuttern ist zu überwachen. Nach 50 – 100km nach Montage, sowie alle 500km müssen diese auf den festen Sitz überprüft werden. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet und ausreichend gegen ortsabhängig, extremen Wetterbedingungen, oder einer erhöhten Gefahr von Vandalismus, gesichert ist. Dazu gehören beispielsweise Hagel, Sturm, Überschwemmung oder starker Schneefall.
(7) Der Kunde hat die Mietsache von Montag bis Freitag bis spätestens 10:00 Uhr und am Wochenende bis spätestens 12:00 Uhr am letzten Tage der vereinbarten Mietdauer zurückzugeben. Die Vereinbarung einer späteren Rückgabe bedarf der Schriftform.
(8) Der Anbieter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus Abs. 1 bis 7 verstößt.
(2) Der Kunde verpflichtet sich das Dachzelt nicht weiter zu vermieten.
(3) Der Kunde ist zur Rückgabe des Dachzeltes am vereinbarten Rückgabeort innerhalb der vereinbarten Rückgabezeit verpflichtet. Rückgaben können flexibel nach Absprache erfolgen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich im Dachzelt nicht zu rauchen und keine Tiere zu halten. Es ist nicht gestattet das Dachzelt für Zwecke zu verwenden, die den geltenden Gesetzen zu wider laufen. Weiterhin ist die Verwendung des Dachzeltes für folgende Zwecke ausdrücklich ausgeschlossen: Weitervermieten und -Verleihung, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen.
(5) Stellt der Kunde einen Defekt am Dachzelt oder der Ausstattung fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Dachzeltes oder der Ausstattung erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so haben beide Parteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet. Hat der Kunde den Defekt selbst verschuldet, schuldet er den vollen Mietzins auch bei Rücktritt vom Vertrag.
(6) Das Dachzelt ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere die Festigkeit der Befestigungsmuttern ist zu überwachen. Nach 50 – 100km nach Montage, sowie alle 500km müssen diese auf den festen Sitz überprüft werden. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet und ausreichend gegen ortsabhängig, extremen Wetterbedingungen, oder einer erhöhten Gefahr von Vandalismus, gesichert ist. Dazu gehören beispielsweise Hagel, Sturm, Überschwemmung oder starker Schneefall.
(7) Der Kunde hat die Mietsache von Montag bis Freitag bis spätestens 10:00 Uhr und am Wochenende bis spätestens 12:00 Uhr am letzten Tage der vereinbarten Mietdauer zurückzugeben. Die Vereinbarung einer späteren Rückgabe bedarf der Schriftform.
(8) Der Anbieter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus Abs. 1 bis 7 verstößt.
f) KFZ-Versicherung
(1) Der Kunde ist verpflichtet eine ausreichende KFZ-Haftpflichtversicherung zu
besitzen. Einige Versicherungen decken auch die Beschädigungen eines
Dachzeltes ab.
(2) Gegenstände, die sich im Dachzelt befinden, sind nicht versichert.
(2) Gegenstände, die sich im Dachzelt befinden, sind nicht versichert.
g) Rechte des Kunden
(1) Der Kunde ist berechtigt, kleine Instandsetzungen oder Reparaturen (bis 100
EUR) am Dachzelt und Zubehör selbst auszuführen (z.B. Austausch von
Gaskartuschen) bzw. durch eine Fachwerkstatt ausführen zu lassen, ohne
vorherige Zustimmung des Anbieters.
(2) Der Kunde kann den Mietpreis für die Dauer, der Gebrauchsbeeinträchtigung durch technischen Defekt und/oder Reparatur anteilig mindern, sofern die Gebrauchsbeeinträchtigung nicht durch ein Fehlverhalten des Kunden (z.B. Bedienungsfehler) verursacht wurde.
(2) Der Kunde kann den Mietpreis für die Dauer, der Gebrauchsbeeinträchtigung durch technischen Defekt und/oder Reparatur anteilig mindern, sofern die Gebrauchsbeeinträchtigung nicht durch ein Fehlverhalten des Kunden (z.B. Bedienungsfehler) verursacht wurde.
h) Dauer des Mietverhältnisses / Überschreitung von Terminen
(1) Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung und endet mit der Rückgabe des
Dachzeltes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei vorzeitiger Rückgabe des
Dachzeltes ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
(2) Bei Überschreitung des vertraglich vereinbarten Rückgabetermins, schuldet der Kunde dem Anbieter eine Überschreitungsgebühr in Höhe von 25 EUR je angefangener Stunde, jedoch maximal den vereinbarten Mietpreis pro Tag. Etwaige weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt.
(3) Bei Überschreitung des vereinbarten Abholtermins erhält der Kunde keine Entschädigung für die nicht in Anspruch genommene Mietdauer.
(2) Bei Überschreitung des vertraglich vereinbarten Rückgabetermins, schuldet der Kunde dem Anbieter eine Überschreitungsgebühr in Höhe von 25 EUR je angefangener Stunde, jedoch maximal den vereinbarten Mietpreis pro Tag. Etwaige weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt.
(3) Bei Überschreitung des vereinbarten Abholtermins erhält der Kunde keine Entschädigung für die nicht in Anspruch genommene Mietdauer.
i) Berechnung des Mietpreises
Der Tagesmietpreis wird je angefangene 24h gerechnet. Übergabe- und
Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet, sofern insgesamt 24
Std. nicht oder nur aufgrund Verschuldens des Vermieters überschritten werden.
j) Zahlungsmodalitäten
(1) Die Zahlung ist bei Online-Buchung per Paypal oder Banküberweisung sofort
fällig. Ansonsten ergibt sich die Fälligkeit aus der in der Rechnung des Anbieters
angegebenen Zahlungsfrist. Sofern dort keine Frist vermerkt ist, ist der Mietpreis
7 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem
Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des
Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen
i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Kunde
Unternehmer, betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen
schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht
aus.
(2) Die Abholung des Dachzeltes setzt die Zahlung der Kaution voraus.
(2) Die Abholung des Dachzeltes setzt die Zahlung der Kaution voraus.
j) Kündigung und Stornierung
(1) Storniert der Kunde den Vertrag vor dem Mietbeginn, so fallen folgende
Stornokosten an:
• Bis 7 Tage vor Mietbeginn fallen keine Stornokosten an
• Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
• Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
• Am Tag des vereinbarten Mietbeginns: 100% des Mietpreises
(2) Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden des Anbieters zu beweisen.
(3) Das Mietverhältnis endet automatisch mit Rückgabe des Dachzeltes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(4) Eine Widerrufung muss per Mail (tenthub@outlook.de) erfolgen mit Angabe folgender Daten:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Mietvertrag über die Miete der folgenden Gegenstände (*)/
— Abgeschlossen am am (*)
— Name des Mieter(s)
— Anschrift des Mieter(s)
— Datum
Der Widerruf kann auch telefonisch erklärt werden:
Telefon: +49(0)1516 / 7537209
• Bis 7 Tage vor Mietbeginn fallen keine Stornokosten an
• Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
• Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
• Am Tag des vereinbarten Mietbeginns: 100% des Mietpreises
(2) Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden des Anbieters zu beweisen.
(3) Das Mietverhältnis endet automatisch mit Rückgabe des Dachzeltes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(4) Eine Widerrufung muss per Mail (tenthub@outlook.de) erfolgen mit Angabe folgender Daten:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Mietvertrag über die Miete der folgenden Gegenstände (*)/
— Abgeschlossen am am (*)
— Name des Mieter(s)
— Anschrift des Mieter(s)
— Datum
Der Widerruf kann auch telefonisch erklärt werden:
Telefon: +49(0)1516 / 7537209
i) Haftung des Kunden
(1) Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Kunden besteht,
soweit der Anbieter für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen
unfallbeteiligten Dritten oder von einer Versicherung oder anderweitig Ersatz
erlangt. Auf die §2 wird hingewiesen.
(2) Der Kunde haftet für alle Schäden an den geliehenen Gegenständen, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus §2 e) während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Kunde haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über dem Kunden mit dem Dachzelt in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Anbieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen.
(3) Der Kunde haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Dachzeltes festgestellt wird. Der Anbieter muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit der das Dachzelt nicht durch ihn oder einen Dritten verwendet wurde.
(4) Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Dachzeltes ist ausschließlich Sache des Kunden. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Anbieter erheben.
(5) Wird bei der Rückgabe des Dachzeltes ein Schaden festgestellt, der im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Kunde den Schaden zu vertreten hat, es sei denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Dachzeltes bestanden hat.
(6) Der Kunde haftet auf Schadensersatz, wenn das Dachzelt zu spät zurückgegeben wird und aus diesem Grund ein anderer Kunde das Dachzelt nicht rechtzeitig in Empfang nehmen kann.
(7) Leihweise wird dem Kunden eine Grundausstattung zur Benutzung während der Mietdauer überlassen. Der Kunde haftet für die vollzählige und unbeschädigte Rückgabe der, zum Zeitpunkt der Übergabe vertraglich festgehaltene Zusatzausrüstung. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die gesamte Zusatzausrüstung nicht gegen Diebstahl oder Beschädigungen versichert ist.
(8) Der Kunde haftet für die von Ihm ausgewählte Zubehör.
(9) Gibt der Kunde den Gegenstand mit einem defekt zurück, so behält der Vermieter die Kaution ein, begleicht die Reparaturkosten und der Mieter erhält nach erfolgter Reparatur die Restsumme zurückerstattet – Dies kann bis zu drei Monate dauern, wenn der Mietgegenstand gleich im Anschluss wieder vermietet ist.
(10) Bei einem Totalschaden oder Verlust des Mietgegenstandes hat der Mieter dem Vermieter den Mietgegenstand zum derzeitigen Neuwert zu ersetzen. Dies gilt ebenso für fehlendes oder defektes Zubehör.
(2) Der Kunde haftet für alle Schäden an den geliehenen Gegenständen, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus §2 e) während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Kunde haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über dem Kunden mit dem Dachzelt in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Anbieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen.
(3) Der Kunde haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Dachzeltes festgestellt wird. Der Anbieter muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit der das Dachzelt nicht durch ihn oder einen Dritten verwendet wurde.
(4) Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Dachzeltes ist ausschließlich Sache des Kunden. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Anbieter erheben.
(5) Wird bei der Rückgabe des Dachzeltes ein Schaden festgestellt, der im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Kunde den Schaden zu vertreten hat, es sei denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Dachzeltes bestanden hat.
(6) Der Kunde haftet auf Schadensersatz, wenn das Dachzelt zu spät zurückgegeben wird und aus diesem Grund ein anderer Kunde das Dachzelt nicht rechtzeitig in Empfang nehmen kann.
(7) Leihweise wird dem Kunden eine Grundausstattung zur Benutzung während der Mietdauer überlassen. Der Kunde haftet für die vollzählige und unbeschädigte Rückgabe der, zum Zeitpunkt der Übergabe vertraglich festgehaltene Zusatzausrüstung. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die gesamte Zusatzausrüstung nicht gegen Diebstahl oder Beschädigungen versichert ist.
(8) Der Kunde haftet für die von Ihm ausgewählte Zubehör.
(9) Gibt der Kunde den Gegenstand mit einem defekt zurück, so behält der Vermieter die Kaution ein, begleicht die Reparaturkosten und der Mieter erhält nach erfolgter Reparatur die Restsumme zurückerstattet – Dies kann bis zu drei Monate dauern, wenn der Mietgegenstand gleich im Anschluss wieder vermietet ist.
(10) Bei einem Totalschaden oder Verlust des Mietgegenstandes hat der Mieter dem Vermieter den Mietgegenstand zum derzeitigen Neuwert zu ersetzen. Dies gilt ebenso für fehlendes oder defektes Zubehör.
m) Sonstiges
(1) Das Dachzelt sowie angemietet Zubehör ist direkt bei tentHUB in 94036
Passau abzuholen
(2) Die Übergabe erfolgt wie in den AGB’s §2c beschrieben.
(3) Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
(4) Das Dachzelt ist pfleglich zu behandeln. Bei starker Verschmutzung wird ein zusätzlich Aufpreis fällig.
(5) Im Gesamten Dachzelt gilt Rauchverbot jeglicher Art!
(6) Tiere sind im Dachzelt nicht nicht erlaubt, bei Zuwiderhandlungen zahlt der Mieter eine zusätzliche Reinigungspauschale von 250€.
(7) Das Dachzelt darf nicht mit Schuhen betreten werden.
(8) Das Dachzelt darf nicht selbst montiert oder demontiert werden.
(9) Das Dachzelt sowie Zubehör ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
(10) Es dürfen keine weiteren Lasten auf dem Dachzelt befestigt werden.
(11) Im Dachzelt dürfen keine Haarsprays, Deosprays, Raumsprays oder ähnliche Sprays benutzt werden.
(12) Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Die Angaben finden Sie im Fahrzeugschein und zählen für Aufbauten während der Fahrt.
(13) Eine Ausweiskopie verbleit mit der Kaution bis zur Rückgabe des Mietgegenstands beim Vermieter.
(14) Weitere Vereinbarungen werden schriftlich im Mietvertrag festgehalten.
(2) Die Übergabe erfolgt wie in den AGB’s §2c beschrieben.
(3) Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
(4) Das Dachzelt ist pfleglich zu behandeln. Bei starker Verschmutzung wird ein zusätzlich Aufpreis fällig.
(5) Im Gesamten Dachzelt gilt Rauchverbot jeglicher Art!
(6) Tiere sind im Dachzelt nicht nicht erlaubt, bei Zuwiderhandlungen zahlt der Mieter eine zusätzliche Reinigungspauschale von 250€.
(7) Das Dachzelt darf nicht mit Schuhen betreten werden.
(8) Das Dachzelt darf nicht selbst montiert oder demontiert werden.
(9) Das Dachzelt sowie Zubehör ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
(10) Es dürfen keine weiteren Lasten auf dem Dachzelt befestigt werden.
(11) Im Dachzelt dürfen keine Haarsprays, Deosprays, Raumsprays oder ähnliche Sprays benutzt werden.
(12) Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Die Angaben finden Sie im Fahrzeugschein und zählen für Aufbauten während der Fahrt.
(13) Eine Ausweiskopie verbleit mit der Kaution bis zur Rückgabe des Mietgegenstands beim Vermieter.
(14) Weitere Vereinbarungen werden schriftlich im Mietvertrag festgehalten.
§ 3 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur
Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde
als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.