Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Miete von Dachzelten und Zubehör zwischen tentHUB, Inhaber Andreas Koser, Hartkirchnerstr. 31, 94060 Pocking (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage gültige Fassung.
(2) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Buchung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Dachzelte auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage.
(2) Der Mieter wählt auf der Website einen Mietzeitraum und ein Dachzelt aus, gibt seine Daten ein und sendet über die Schaltfläche „Buchung anfragen“ eine Buchungsanfrage ab. Bis dahin kann er seine Angaben jederzeit einsehen und ändern.
(3) Nach Eingang der Anfrage erhält der Mieter eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese bestätigt nur den Eingang der Anfrage und stellt noch keine Annahme dar. Der angefragte Zeitraum wird ab diesem Zeitpunkt vorläufig für den Mieter reserviert.
(4) Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Buchung per E-Mail bestätigt (Buchungsbestätigung). Kann der Vermieter die Buchung nicht annehmen, teilt er dies dem Mieter mit; die vorläufige Reservierung entfällt dann.
(5) Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Vermieter gespeichert; die wesentlichen Vertragsdaten erhält der Mieter mit der Buchungsbestätigung per E-Mail. Weitere Vereinbarungen werden bei Abholung im Übergabeprotokoll festgehalten.
§ 3 Mietpreis und Mietdauer
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage auf der Website angegebenen Preise. Alle Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Der Mietpreis wird pro Nacht berechnet. Die Anzahl der Nächte ergibt sich aus Abhol- und Rückgabetag. Der Preis pro Nacht richtet sich nach der Gesamtdauer der Miete (Preisstaffel).
(3) Die Mindestmietdauer beträgt drei Nächte.
(4) Rabatte: Für Mieten mit Mietbeginn zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April gewährt der Vermieter einen Nebensaison-Rabatt von 20 % auf den Mietpreis. Geht die Buchungsanfrage mindestens 60 Tage vor Mietbeginn ein, gewährt er einen Frühbucher-Rabatt von 10 %. Die Rabatte sind nicht miteinander kombinierbar; es gilt jeweils der höhere. Maßgeblich sind der Mietbeginn und der Tag der Buchungsanfrage. Der Rabatt wird bei der Buchung automatisch ausgewiesen und abgezogen und gilt nicht für die Kaution.
§ 4 Zahlung
(1) Der Mieter kann den Mietpreis wahlweise bar bei Abholung oder vorab per Banküberweisung oder PayPal bezahlen. Vor Ort ist ausschließlich Barzahlung möglich.
(2) Bei Zahlung vorab muss der Mietpreis spätestens am Tag vor dem Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters bzw. auf dessen PayPal-Konto eingegangen sein. Die Zahlungsdaten erhält der Mieter auf Anfrage per E-Mail.
(3) Die Übergabe des Dachzelts setzt voraus, dass der Mietpreis vollständig bezahlt und die Kaution hinterlegt ist.
(4) Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Kaution
(1) Der Mieter hinterlegt bei Abholung eine Kaution in Höhe von 350 Euro in bar.
(2) Die Kaution wird bei vollständiger und mangelfreier Rückgabe in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen zurückgezahlt.
(3) Der Vermieter kann mit Forderungen aus dem Mietverhältnis, insbesondere für Schäden, fehlendes Zubehör, Reinigung oder verspätete Rückgabe, gegen den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution aufrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(4) Wird das Dachzelt beschädigt zurückgegeben, behält der Vermieter die Kaution bis zur Klärung der Reparaturkosten ein und zahlt den verbleibenden Betrag nach erfolgter Reparatur aus.
§ 6 Abholung, Montage und Rückgabe
(1) Abholung, Montage, Demontage und Rückgabe erfolgen bei tentHUB, Ahornring 5, 94099 Ruhstorf an der Rott. Der Mieter gibt bei der Buchung unverbindliche Wunschzeiten an; die genauen Uhrzeiten werden nach der Buchungsbestätigung vereinbart.
(2) Bei Abholung legt der Mieter einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor. Mieter und Vermieter prüfen das Dachzelt gemeinsam auf Schäden und halten den Zustand sowie das übergebene Zubehör in einem Übergabeprotokoll fest, das beide unterschreiben.
(3) Der Mieter teilt dem Vermieter vorab das Fahrzeugmodell und die vorhandenen Dachträger mit. Die Dachträger müssen für das Fahrzeug zugelassen sein, das Gewicht des Dachzelts sicher tragen und einen Abstand der Querträger von mindestens 80 cm haben. Sind keine geeigneten Dachträger vorhanden, können diese je nach Verfügbarkeit beim Vermieter gemietet werden. Für fahrzeugspezifische Teile, die nicht vorher am Fahrzeug getestet wurden, übernimmt der Vermieter keine Gewähr für die Passgenauigkeit.
(4) Die Montage erfolgt gemeinsam durch Vermieter und Mieter. Der Mieter bringt dazu eine zweite Person mit, die beim Heben hilft. Das Dachzelt darf nicht selbst montiert oder demontiert werden.
(5) Der Mieter gibt das Dachzelt mit dem gesamten Zubehör zum vereinbarten Rückgabetermin am Ort der Abholung zurück. Die Demontage erfolgt wieder gemeinsam.
§ 7 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter behandelt das Dachzelt und das Zubehör sorgfältig und sachgemäß und verschließt es nach jeder Benutzung ordnungsgemäß.
(2) Der Mieter beachtet die zulässige Dachlast und das zulässige Gesamtgewicht seines Fahrzeugs (siehe Fahrzeugschein und Betriebsanleitung). Mit montiertem Dachzelt darf nicht schneller als 110 km/h gefahren werden.
(3) Der Mieter prüft etwa 30 bis 50 km nach der Montage und danach regelmäßig, spätestens alle 500 km, den festen Sitz aller Befestigungsschrauben und überzeugt sich laufend vom verkehrssicheren Zustand. Bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Sturm, Hagel, Starkregen, starker Schneefall) und bei erhöhter Gefahr von Vandalismus sichert er das Dachzelt angemessen.
(4) Im Dachzelt gilt ein Rauchverbot. Tiere sind im Dachzelt nicht erlaubt; bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von 250 Euro fällig. Das Dachzelt darf nicht mit Schuhen betreten werden. Im Dachzelt dürfen keine Sprays (z. B. Haar-, Deo- oder Raumsprays) verwendet werden. Auf dem Dachzelt dürfen keine zusätzlichen Lasten befestigt werden. Bei starker Verschmutzung kann eine angemessene Reinigungsgebühr berechnet werden.
(5) Eine Weitervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Das Dachzelt darf nicht für gesetzwidrige Zwecke und nicht zum Transport gefährlicher Stoffe verwendet werden.
(6) Stellt der Mieter einen Defekt fest, der die Nutzung erheblich einschränkt, benachrichtigt er den Vermieter unverzüglich. Kann der Defekt nicht kurzfristig behoben werden, sind beide Parteien zur fristlosen Kündigung berechtigt; der Mieter schuldet die Miete dann nur bis zum Eintritt des Defekts, es sei denn, er hat den Defekt selbst verschuldet.
(7) Verstößt der Mieter erheblich gegen diese Pflichten, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn fristlos kündigen.
§ 8 Versicherung
(1) Der Mieter muss eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besitzen, auf dem das Dachzelt montiert wird.
(2) Gegenstände des Mieters, die sich im Dachzelt befinden, sind nicht vom Vermieter versichert. Das vom Vermieter überlassene Zubehör ist nicht gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert.
§ 9 Rechte des Mieters bei Mängeln
(1) Kleine Instandsetzungen bis zu einem Betrag von 100 Euro darf der Mieter ohne vorherige Zustimmung selbst ausführen oder durch eine Fachwerkstatt ausführen lassen. Die Kosten werden gegen Beleg erstattet, sofern der Mangel nicht vom Mieter verursacht wurde.
(2) Ist die Nutzung durch einen technischen Defekt beeinträchtigt, den der Mieter nicht zu vertreten hat, kann er den Mietpreis für die Dauer der Beeinträchtigung angemessen mindern.
§ 10 Stornierung
(1) Der Mieter kann eine bestätigte Buchung vor Mietbeginn stornieren. Die Stornierung erfolgt in Textform, z. B. per E-Mail an hi@tenthub.de. Es fallen folgende Stornokosten an:
- bis 7 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
- weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
- am Tag des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
(2) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Bereits gezahlte Beträge werden abzüglich der Stornokosten erstattet.
(4) Kann der Vermieter das Dachzelt aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Beschädigung durch einen Vormieter) nicht zur Verfügung stellen, informiert er den Mieter unverzüglich und erstattet bereits gezahlte Beträge vollständig.
§ 11 Mietdauer, vorzeitige und verspätete Rückgabe
(1) Das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe des Dachzelts, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Bei vorzeitiger Rückgabe ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Holt der Mieter das Dachzelt später als vereinbart ab, erhält er für die nicht genutzte Zeit keine Erstattung.
(3) Gibt der Mieter das Dachzelt später als vereinbart zurück, schuldet er für jede angefangene Stunde 25 Euro, höchstens jedoch den vereinbarten Mietpreis pro Nacht für jeden angefangenen Tag. Eine spätere Rückgabe kann nur in Textform vereinbart werden. Kann wegen der verspäteten Rückgabe ein Folgemieter das Dachzelt nicht rechtzeitig übernehmen, haftet der Mieter für den daraus entstehenden Schaden.
§ 12 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Dachzelt und Zubehör, die während der Mietzeit entstehen, insbesondere durch Bedienungsfehler, Überbeanspruchung oder Verletzung seiner Pflichten nach § 7. Er haftet auch für Schäden, die von Mitreisenden oder sonstigen Personen verursacht werden, denen er die Nutzung ermöglicht hat.
(2) Wird bei der Rückgabe ein Schaden festgestellt, der nicht im Übergabeprotokoll vermerkt ist, wird vermutet, dass er während der Mietzeit entstanden ist; dem Mieter bleibt der Nachweis des Gegenteils vorbehalten.
(3) Bei Totalschaden oder Verlust ersetzt der Mieter den Zeitwert des Dachzelts bzw. des fehlenden oder beschädigten Zubehörs, sofern er den Schaden zu vertreten hat.
(4) Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und aller übrigen Vorschriften während der Nutzung ist Sache des Mieters. Er stellt den Vermieter von Buß- und Verwarnungsgeldern sowie Gebühren frei, die wegen solcher Verstöße gegen den Vermieter erhoben werden.
(5) Eine Haftung des Mieters besteht nicht, soweit der Vermieter für den Schaden von einer Versicherung oder einem Dritten Ersatz erhält.
§ 13 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Schäden am Fahrzeug, die bei der gemeinsamen Montage oder Demontage oder durch die Befestigung des Dachzelts entstehen, haftet der Vermieter nur nach Maßgabe der Absätze 1 und 2.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Vermieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
